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Pressemitteilung der UVB vom 10.06.2011

Erhöhung des Mindestlohns in Berlin gefährdet Arbeitsplätze und belastet Landeshaushalt

UVB fordert ein an Wirtschaftlichkeit orientiertes Vergaberecht

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) lehnt die Erhöhung des Mindestlohns im Berliner Vergabegesetz von 7,50 Euro auf 8,50 Euro ab. „Das von der Regierungskoalition gestern im Abgeordnetenhaus angekündigte Vorhaben verteuert öffentliche Aufträge und führt zu einer weiteren Belastung des Landeshaushaltes. Am Ende muss der Steuerzahler die Zeche zahlen“, erklärt Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer.

Weiter sagt Christian Amsinck: „Eine kontinuierliche Steigerung des Mindestlohnes kollidiert in zunehmendem Maße mit ausgehandelten Tariflöhnen in Branchen des Bau- und Dienstleistungsgewerbes. Für die bietenden Unternehmen besteht die Gefahr, dass sie aufgrund bürokratischer und kostenmäßiger Belastungen nicht mehr wie bisher an öffentlichen Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Die allgemeine Ertragslage würde sich weiter verschlechtern und zwangsläufig Arbeitsplätze gefährden. Davon betroffen wäre vor allem der Mittelstand.“

„Das Vergaberecht muss sich an der Wirtschaftlichkeit orientieren und darf nicht als politischer Spielball missbraucht werden. Die Höhe von 8,50 Euro ist willkürlich festgelegt und ökonomisch nicht begründbar. Damit tritt bereits jetzt schon ein, was wir bei der Änderung des Vergabegesetzes befürchtet haben. Die Lohnfindung wird dem Bereich der Tarifparteien systematisch entzogen und im Wahlkampf politisch instrumentalisiert. Der Mindestlohn ist aber Sache der Tarifvertragsparteien und nicht von politischen Parteien. Dies widerspricht der Tarifautonomie.“


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