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Pressemitteilung der UVB vom 06.12.2004

Gemeinsame Erklärung von Senat, Arbeitsagentur und Tarifpartnern

Hartz IV darf reguläre Jobs nicht verdrängen

Berlins Bürgermeister und Senator für Wirtschaft Arbeit und Frauen, Harald Wolf, hat heute eine gemeinsame Erklärung des Senats, der Arbeitsagentur, der Wirtschaft und der Gewerkschaften zum Umgang mit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) unterzeichnet. Gemeinsam mit dem Präsidenten der IHK Dr. Eric   Schweitzer, dem Präsidenten der Handwerkskammer, Stephan Schwarz, dem DGB-Vorsitzenden Dieter Scholz und dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg Klaus-Dieter Teufel erläuterte er die Inhalte der Erklärung.

Alle Unterzeichner setzen sich dafür ein, die Chancen der Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei der Vergabe von MAE sollen die Fähigkeiten der betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfangenden berücksichtigt werden. Qualifizierung verknüpft mit der Beschäftigung soll an den individuellen Voraussetzungen ansetzen.

Die gemeinsame Erklärung betont, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch MAE nicht verdrängt, und auch ihre Neueinrichtung nicht behindert wer-den dürfen. Pflichtaufgaben des öffentlichen Dienstes sind keine Einsatzbereiche für Arbeitsgelegenheiten.

Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse lie-gen und zusätzlich sein. Arbeitsgelegenheiten müssen demnach der Allgemeinheit dienen. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ausgeschlossen werden. Zusätzlich sind Arbeitsgelegenheiten nur dann, wenn reguläre Arbeitsplätze durch sie nicht verdrängt werden.  Darauf sollen Vertre-terinnen und Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften in den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften, welche die MAE einrichten, achten.

Die vollständige gemeinsame Erklärung können sie hier öffnen. Sie wurde unterzeichnet von Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie und Handelskammer zu Berlin, der Maler- und Lackiererinnung Berlin, der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Bran-denburg e.V., dem Fachverband Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau Ber-lin/Brandenburg e.V., dem Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Berlin-Brandenburg, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.

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