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Pressemitteilung der UVB vom 17.07.2000

EU-Osterweiterung: Ostdeutsche Wirtschaft dringt auf Verbesserungen

Grenzüberschreitende Infrastruktur und Übergangsfristen bei Freizügigkeit

Die Spitzenverbände der ostdeutschen Wirtschaft fordern in einem an die Bundes- und Landesregierung gerichteten Positionspapier, im Rahmen der Verhandlungen über die EU-Osterweiterung die wirtschaftliche Situation der neuen Bundesländer zu berücksichtigen. Durch ihre bisherige Randlage in EU-Europa ergeben sich sehr gute Chancen, aber auch einige besondere Risiken für Ostdeutschland. Deshalb sind Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Beziehungen sowie Übergangsfristen bei der Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit notwendig.

Die fünf Verbände dringen auf folgende Rahmensetzungen:

1.  Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Beziehungen: Dazu zählen der Aufbau grenzüberschreitender Kooperationsstrukturen (z. B. Förderung von Joint-ventures) und die Förderung der grenzüberschreitenden Ar­beitsteilung. Zusätzlich sind infrastrukturelle Maßnahmen durchzuführen. Bereits heute sind aufgrund des stark gestiegenen Transitverkehrs die Kapazitäten an den  Grenzen und auf den Zufahrtstraßen (Autobahnen sowie Bundes- und Landstraßen) dorthin vielfach erschöpft. Darüber hinaus ist die zügige Realisierung der geplanten transnationalen Verkehrsnetze für die schnelle Integration der Beitritts­kandidaten unabdingbar.

2. Vereinbarung von Übergangsfristen für Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit: Die schrittweise Integration der Beitrittsländer muss mit ökonomisch vertretbaren Über­gangsfristen erfolgen. Ohne Übergangsfristen in verschiedenen Teilbereichen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist eine EU-Erweiterung für beide Seiten mit zu großen Risiken verbunden. Die Dauer und das Prozedere der Übergangsrege­lungen müssen auf die einzelnen Politikfelder und den bereits erreichten Stand der Beitrittskandidaten passgenau zugeschnitten werden. So erscheint im Bereich der Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit eine Übergangsfrist von 10 Jahren angebracht, die allerdings vor Ablauf der Frist zu überprüfen ist.


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